Einzelberatung, -therapie                    75 Euro die Std.

Erstanamnese

                                                                         (nach den ersten 60 Minuten berechne ich für jede

                                                                          weiteren angefangenen 20 Minuten 25 Euro)

 

 

 

 

 

Abrechnung

Als reine Privat-Praxis rechne ich nicht mit den Krankenkassen ab.

Von gesetzlichen Krankenkassen ist leider keine Kostenbeteiligung zu erwarten.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten eventuell ganz oder teilweise die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Bitte erkundigen Sie sich ggf, vor Beginn der Beratung/Thearpie bei ihrer Versicherung.

Etwaige Differenzen zwischen der erstatteten Kostenbeteiligung und meines vertraglich vereinbarten Honorars sind von Ihnen zu übernehmen.

Psychotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlung (heilkundliche Psychotherapie) umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 USTG.

Sie erhalten nach Ihrem Termin eine Rechnung, die Sie per Überweisung oder unkompliziert direkt im Anschluss an Ihren Termin bar in der Praxis begleichen können.

  

Die Vorteile, die Sie als Selbstzahler haben

  • Sie erhalten einen Termin innerhalb von einer bis zwei Wochen. Dies kann ein wichtiges Kriterium bei drängenden und akuten Lebenskrisen sein.
  • Sie selbst legen mit mir gemeinsam die Dauer und die Häufigkeit unserer Sitzungen fest.
  • Wir sind nicht an Behandlungsmethoden gebunden, die die Krankenkassen vorgeben, sondern können abstimmen, was Ihnen am besten methodisch hilft.
  •  Beratungs- und Therapietermine können kurzfristiger stattfinden, da es keine Vorgaben der Krankenkasse gibt.
  • Durch meine Verschwiegenheitspflicht un der direkten Abrechnung mit mir gelangen keine Informationen über Ihren Beratungs-/Therapieanspruch an öffentliche Stellen wie z.B. Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw..
  • Termine können nach Absprache auch am Abend möglich gemacht werden.
  • Sollten Sie als Kassenpatient eine Therapie beendet oder abgebrochen haben und eine zweijährige Sperrfrist haben, können Sie als Selbstzahler weiterhin eine Beratung/Therapie bei mir in Anspruch nehmen.